AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen GABCOP GMBH (im Folgenden „Anbieter“) und dem Teilnehmer oder bei Minderjährigen dessen Erziehungsberechtigten (im Folgenden „Kunde“).
- 1 Leistungen der GABCOP GMBH
Der Anbieter bietet Dienstleistungen im Rahmen einer privaten Fußballschule an. Diese umfassen Trainingseinheiten und Camps, sowie Beratungs-, Schulungs-, Organisations- und Agenturdienstleistungen für Private, Vereine und Unternehmen. Durch die Nutzung dieser Angebote erklärt sich der Kunde mit den AGB einverstanden. Der vollständige Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leitungsbeschreibung des Anbieters auf Prospekten und den Internetdarstellungen auf der Seite www.coppolini.ch, sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Teilnahmebestätigung.
Der Anbieter behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit ohne Vorankündigung anzupassen. Die jeweils aktuelle Version der AGB ist unter der Homepage www.coppolini.ch einsehbar.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser ABG ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Mit der Anmeldung für ein Angebot der GABCOP GMBH bietet der Kunde dem Anbieter den Abschluss eines Vertrages an. Die Anmeldung kann per Post, Internet oder E-Mail vorgenommen werden. Sie erfolgt auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmeldende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der verbindlichen Anmeldung zustande.
- 2 Buchung, Bezahlung und Abonnements
Die Teilnahmegebühr richtet sich nach dem gebuchten Leistungspaket (Abonnement). Das Abonnement ist ab Abbuchungsdatum für die gewählte Dauer gültig. Nach Ablauf des jeweiligen Abonnements benötigt es keine Kündigung und dieses wird auch nicht automatisch verlängert.
Buchungen der Abonnements können nur durch den Erziehungsberechtigten des teilnehmenden Kindes vorgenommen werden. Nach erfolgter Abgabe der Daten erhält der Besteller eine Bestätigungsmail mit der Aufforderung zur Überweisung der Teilnehmergebühr auf ein angegebenes Konto innerhalb einer angegebenen Frist; nach erfolgreichen Zahlungseingang erhält der Besteller per E-Mail eine Teilnahmebestätigung und - ggf. im weiteren zeitlichen Nachgang - kursbegleitende Unterlagen.
Alle Abonnements sind sofort fällig und werden dem Kunden im Voraus in Rechnung gestellt. Auch Camps müssen im Voraus bezahlt werden. Gerät der Kunde im Verzug, berechnet der Betreiber einen pauschalen Mahnbetrag von CHF 15. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Bei Verzug kann der Anbieter den Kunden von seinen Dienstleistungen ausschließen.
Bei Rücktritt oder Stornierung innerhalb von weniger als 12 Stunden vor einem Training wird dieser Termin nicht rückvergütet und gilt als besucht. Bei einer ärztlich attestierten längeren Krankheit oder Unfall (über 25 Tage) eines Kunden wird die Teilnahmegebühr als Guthaben für zukünftige Trainings gutgeschrieben. Eine Auszahlung des Abonnements ist nicht möglich.
Der Anbieter kann die Erbringung seiner Leistung an Dritte delegieren. Er behält sich vor, jederzeit das Leistungsangebot zu ändern oder abweichende Leistungen oder Dienste anzubieten. Der Anbieter hat das Recht, die Dienstleistungen (oder Teile davon) jederzeit dauerhaft oder vorübergehend (z.B wegen Urlaub oder kurzfristiger Erkrankung) einzustellen, zu entfernen oder zu ändern oder neue Dienstleistungen hinzuzufügen. Diese Änderungen unterliegen automatisch diesen AGB. Durch die weitere Nutzung der Dienste nach solchen Änderungen erklärt sich der Kunde stillschweigend mit den Änderungen einverstanden. Wird die Mindestanzahl an Teilnehmern für eine Veranstaltung nicht erreicht, behält sich der Anbieter das Recht vor, die Veranstaltung abzusagen. Die bereits entrichteten Anmelde- und Teilnahmegebühren werden als Guthaben dem Kunden für zukünftige Veranstaltungen gutgeschrieben. Einzelne Anmeldungen können wegen der Teilnehmerkapazitäten Überschreitung jederzeit zurückgewiesen werden. Fällige Guthaben werden dem Kunden zurückerstattet.
- 3 Nichterscheinen und Rücktritt von der Teilnahme
Der Teilnehmer kann die Teilnahme am Training bis zum Trainingsbeginn schriftlich und unter Angabe eines wichtigen Grundes kündigen. Als wichtiger Grund gilt eine die Teilnahme verhindernde, ärztlich attestierte, Krankheit oder Verletzung. Das Attest ist der Kündigungserklärung beizufügen, spätestens jedoch innerhalb von 5 Tagen nach Erklärung der Kündigung nachzureichen. Bei einem krankheits- oder verletzungsbedingten Abbruch des Trainings oder Ausschluss vom Training wird das Abonnement oder die Teilnahmegebühr der Camps nicht anteilig erstattet.
Der Anbieter kann die Vereinbarung kündigen oder seine Leistung verweigern, wenn die Teilnahmegebühr nicht fristgerecht entrichtet wurde.
Darüber hinaus ist der Anbieter berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Gründen zu beenden. Bei Verstößen gegen die Anordnung der GABCOP GMBH sowie deren Organen, Trainern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen werden die Kunden informiert, bei Wiederholung kann der Kunde ohne Erstattung des Teilnahmegebühr von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Der Anbieter ist zudem berechtigt Kunden von einer Veranstaltung auszuschließen, wenn bei der Anmeldung eine anstecken oder sonstige schwerwiegende Krankheit verschwiegen wurde.
- 4 Pflichten der Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, den Anweisungen der Trainer Folge zu leisten. Bei wiederholten oder groben Verstößen gegen die Anweisungen, kann ein Ausschluss des Teilnehmers vom Lehrgang erfolgen. In diesem Fall ist der Erziehungsberechtigte verpflichtet, den Teilnehmer unverzüglich vom Lehrgang abzuholen.
Der Erziehungsberechtigte versichert, dass der Kunde kranken- und haftpflichtversichert ist, sportlich voll belastbar und körperlich gesund ist sowie an keiner ansteckenden Krankheit leidet. Insbesondere teilt er dem Anbieter die Pflicht des Kunden zur Einnahme bestimmter Medikamente sowie relevante Allergien des Kunden mit. Er erklärt weiterhin, dass der Kunde zum Zeitpunkt des Lehrgangs über aktuellen Impfschutz gegen Tetanus verfügt. Bei leichten Verletzungen des Kunden, die während des Trainings auftauchen, erklärt sich der Erziehungsberechtigte damit einverstanden, dass der Kunde von den Betreuern des Anbieters versorgt wird.
- 5 Recht am eigenen Bild und Weitergabe persönlicher Daten
Der Teilnehmer und sein Erziehungsberechtigter willigen ein, dass im Rahmen der Veranstaltungen, Trainings und Camps des Anbieters angefertigte Bild- und/oder Videoaufnahmen des Teilnehmers zeitlich, räumlich und sachlich unbeschränkt für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit, Werbung und PR des Anbieters verwendet, gespeichert, vervielfältigt und veröffentlicht werden dürfen.
Die Veröffentlichung darf insbesondere erfolgen:
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auf den Internetseiten des Anbieters
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in der App des Anbieters
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in sozialen Medien
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in Online-Werbeanzeigen
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in digitalen Präsentationen
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in Printmedien (z. B. Flyer, Broschüren, Magazine)
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auf Plakaten und Werbebannern
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in sonstigen gedruckten und digitalen Werbematerialien
Die Veröffentlichung erfolgt ohne vollständige Namenszuordnung, sofern keine gesonderte ausdrückliche Zustimmung hierzu erteilt wurde.
Die Einwilligung erfolgt unentgeltlich und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft schriftlich widerrufen werden. Bereits veröffentlichte Materialien bleiben von einem Widerruf unberührt, soweit eine Entfernung mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden wäre oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Darüber hinaus erklären sich der Kunde sowie dessen Erziehungsberechtigter damit einverstanden, dass die Kontaktdaten des Kunden für organisatorische Zwecke verwendet und in begründeten Fällen (z. B. zur Bildung von Fahrgemeinschaften oder Gruppenabstimmungen) an andere Teilnehmer übermittelt werden dürfen.
- 6 Ausfall von Veranstaltungen und höhere Gewalt
Der Anbieter ist berechtigt, einzelne oder mehre Veranstaltungen des jeweiligen Lehrgangprogramms des Anbieters oder Teile davon bei Vorliegen objektiver Notwendigkeiten, z.B. bei anhaltenden Regenfällen, Unwettern, ansteckenden Krankheiten mehrerer Teilnehmer und/oder Unbespielbarkeit des Trainingsgeländes, abzusagen und/oder abzubrechen. Ein Anspruch auf Minderung und/oder Erstattung der Teilnahmegebühr besteht in diesen Fällen nicht. Für den Fall, dass der Anbieter die geschuldete Leistung aufgrund höherer Gewalt (insbesondere Naturkatastrophen) nicht erbringen kann, ist der Anbieter für die Dauer der Hinderung von der Leistungspflicht indes gänzlich befreit. Ist dem Anbieter die Erbringung seiner Leistungen länger als einen Monat aufgrund höherer Gewalt unmöglich, ist der Teilnehmer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
- 7 Beschränkung der Haftung und Versicherungen
Die Haftung der Anbieter sowie von deren Organen, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen für direkte und indirekte, mittelbare und unmittelbare Schäden, inklusive Folgeschäden, insbesondere wegen unerlaubter Handlung und Verletzung von Pflichten aus Vertrag oder aufgrund ausservertraglicher Haftung, ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Die Teilnehmer bzw. deren Erziehungsberechtigte sind demnach selbst verantwortlich für die Einhaltung der Gesetze und haften für Schäden gegenüber dritten Personen – insbesondere auch gegenüber anderen Teilnehmern. Für den Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist der Teilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigten selbst verantwortlich. Gegenüber dem Anbieter sowie deren Organen, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen wird keinerlei Haftung für abhanden gekommene, beschädigte, verschmutzte oder unbrauchbar gewordene Sachen vom Teilnehmer übernommen. Für Schäden, die von Teilnehmern oder von diesen mitgeführten Sachen verursacht wurden, haftet der Anbieter nicht. Verletzungen und Erkrankungen sowie eventuelle Folgeschäden sind durch die Kranken- und bzw. die Unfallversicherung der Teilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigten direkt abzusichern. Der Teilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigte versichert, dass er / der Teilnehmer sportlich voll belastbar ist und keinerlei uns nicht mitgeteilte Medikamente einnimmt.
Diese Allgemeine Geschäftsbedingung AGB unterliegen ausschliesslich schweizerischem Recht. Gerichtstand ist Zürich.
(Stand: Januar 2025)